Diese Hausordnung soll ein vernünftiges und geordnetes Zusammenleben an unserer Schule ermöglichen. Bei der großen Anzahl von Personen im Schulhaus ist es unbedingt notwendig, dass festgelegte Regeln eingehalten werden, um einen geordneten Tagesablauf zu gewährleisten.
- Öffnungszeiten
- Der Grundschulbereich ist von 7.30- 17.00 Uhr geöffnet
- Der Regelschulbereich ist von 7.40 bis 15.30 Uhr geöffnet
- Der Tagesablauf der Regelschule
Einlass 7.40 - 7.50 Uhr
1. Unterrichtsstunde 7.50 - 8.35 Uhr
2. Unterrichtsstunde 8.45 - 9.30 Uhr
1.Bewegungspause 9.30 - 9.45 Uhr
3. Unterrichtsstunde 9.50 - 10.35 Uhr
4. Unterrichtsstunde 10.40 - 11.25 Uhr
2. Bewegungspause 11.25 - 11.40 Uhr
5. Unterrichtsstunde 11.45 - 12.30 Uhr
6. Unterrichtsstunde 12.35 - 13.20 Uhr
3. Bewegungspause 13.20 - 13.45 Uhr
7. Unterrichtsstunde 13.50 - 14.35 Uhr
8. Unterrichtsstunde 14.35 - 15.20 Uhr
- Vor dem Unterricht
- Alle RegelschülerInnen bleiben bis 7.40 Uhr auf dem Schulhof
- Jeden Morgen wird sich im Foyer über eventuelle Stundenplanänderungen informiert
- Unterricht
- Der Unterricht beginnt und endet pünktlich
- Fehlt eine Lehrperson 5 Minuten nach Beginn der Unterrichtsstunde, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat
- Die Fenster werden nur durch Erwachsene oder in Absprache mit dem Fachlehrer geöffnet
- Die Verdunklung wird nur durch Erwachsene reguliert
- Das Essen und Trinken ist im Chemieraum, im Werkenraum und im Computerraum untersagt
- Im Unterricht ist das Essen nicht gestattet (Das Trinken kann in Ausnahmefällen gestattet werden)
- Das Kaugummikauen ist verboten
- Die Fachräume dürfen nur nach Aufforderung durch den Fachlehrer betreten werden
- Die Fachraumordnungen und speziellen Betriebsanweisungen für SchülerInnen sind genau zu befolgen
- Bei Krankheit
- Die Krankmeldung eines Schülers erfolgt am ersten Tag bis 8.30 Uhr telefonisch im Sekretariat
- Sollte die Erkrankung länger dauern, ist die Schule zu informieren
- Eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest muss nach 3 Tagen Abwesenheit dem Klassenlehrer vorliegen
- Pausenverhalten
- Zu Beginn der großen Pause gibt es nur noch eine Abwärtsbewegung
- Die Schultaschen können (bei Einhaltung der Abwärtsbewegung) vor den Räumen mit dem entsprechenden Platz (Bio, Mu) abgestellt werden oder müssen mit auf den Schulhof genommen werden (eine Beaufsichtigung kann nicht erfolgen)
- In den Bewegungspausen gehen die SchülerInnen auf den Schulhof des Regelschulbereiches
- Das Schulgelände darf in den Bewegungspausen nicht verlassen werden
- Der Aufenthalt auf dem Rasen, im Heckenbereich und vor dem Schulgebäude ist untersagt
- Die Bereiche des Pausenhofes der Grund- und Regelschule sind einzuhalten
- Fußball darf nur im vorgesehenen Bereich gespielt werden (Schotterplatz Hof 2)
- Beim Fußballspielen ist auf andere Personen zu achten
- Kein Aufenthalt auf dem Parkplatz oder oberhalb der Turnhalle
- Kein Klettern auf Bäume, Zäune und Mauern
- Kein Werfen von Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen
- Ordnung und Sauberkeit
- Die Schüler achten selbständig auf die Sauberhaltung des Schulhofes
- Das Schulgelände darf ohne Erlaubnis nicht verlassen werden (Diese ist aus versicherungs-rechtlichen Gründen nicht gestattet. Es entfällt sonst die Haftung der Schule)
- Das Verlassen des Schulgeländes bei Ausfällen während der Kernunterrichtszeit ist nur mit Genehmigung der Schulleitung erlaubt (Kl. 9 und 10)
- Fahrräder werden nach erteilter Genehmigung in den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt, das Tragen von Fahrradhelmen ist Pflicht
- Schulgemeinschaft
- Die AufsichtsschülerInnen handeln ihrem Auftrag entsprechend
- Den Anordnungen der AufsichtsschülerInnen sowie der Lehrpersonen und ErzieherInnen Folge ist zu leisten
- Alle SchülerInnen verhalten sich so, dass keine anderen Personen durch sie gefährdet und belästigt werden, noch zu Schaden kommen
- Das Eigentum anderer wird geachtet
- Um Unfälle zu vermeiden, ist zu beachten:
- kein Toben, Raufen und Rennen im Schulhaus
- Es ist verboten:
- Das Mitbringen von Messern, Waffen, Feuerwerkskörpern und anderen gefährlichen Gegenständen
- Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände und in der näheren Umgebung (Bushaltestelle)
- Der Konsum von Alkohol und Drogen
- Das Mitbringen und Konsumieren von Energiedrinks
- Unfälle und Verletzungen sind sofort dem Lehrer oder im Sekretariat zu melden
- Fundsachen werden im Klassenraum beim Fachlehrer abgegeben oder im Sekretariat
- Jeder achtet auf fremdes Eigentum
- Keiner nimmt anderen SchülerInnen etwas weg
- Smartphones und Kopfhörer dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden ( eine Ausnahme entscheidet der jeweilige Fachlehrer)
- Die Handys befinden sich ausgeschaltet in der Schultasche und NICHT in der Gesäßtasche
- Bei unerlaubter Benutzung kann der Fachlehrer den SchülerInnen die Handys abnehmen und diese können am Tagesende beim Fachlehrer abgeholt werden
- Auf dem gesamten Schulgelände gelten die humanistischen und demokratischen Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Toleranz und Gewaltfreiheit
- Menschenverachtende, rassistische, antisemitische, militärische, sexistische, homophobe und gewaltverherrlichende verbale Äußerungen sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien, die derartiges transportieren, werden nicht geduldet
In diesem Zusammenhang ist verboten:
- Rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches, nationalsozialistisches, sexistisches, homophobes oder ähnliches menschenverachtendes Propagandamaterial mitzubringen, solcherlei Parolen zu äußern oder zu verbreiten
- derartige Textilien, Bekleidung, Propagandamaterialien, Fahnen oder ähnliches mitzuführen von Firmen oder Marken, die rechtsextreme, rassistische, antisemitische und/oder nationalsozialistische Gruppierungen oder Vereinigungen fördern und/oder unterstützen
- Parolen äußern oder zu verbreiten, die menschenverachtend oder diskriminierende Inhalte haben
- Das Tragen oder Mitführen von Kleidungsstücken, Fahnen, Transparenten, Aufnähern und ähnlichem mit den eben genannten Inhalten
- Alarmsignale
- Bei Alarm gehen alle SchülerInnen ruhig und geordnet auf den kürzesten Fluchtweg zum festgelegten Treffpunkt auf dem Bolzplatz hinter der Turnhalle
- Schulhaus und Toiletten
- Auf die Sauberkeit im Schulgebäude wird geachtet
- Keiner hat das Recht, mutwillig etwas zu beschädigen:
- Dazu gehören das Beschriften und Zerkratzen von Tischen, Stühlen und Wänden
- Derartige Schäden müssen durch die SchülerInnen bzw. den Eltern in Eigenverantwortung behoben oder Regress bezahlt werden
- Mutwillige Eingriffe in die Computerprogramme sind verboten (Müssen die Funktionsstörungen der Geräte durch eine Firma beseitigt werden, hat die anfallenden Kosten der/die SchülerIn bzw. die Eltern zu tragen
- Jede Klasse ist für die die Sauberkeit des Raumes, den sie gerade benutzt, verantwortlich
- Dazu gehören auch Tafel wischen, Tische sauber halten, Papier auflesen
- Nach der jeweils letzten Stunde im Raum werden die Stühle von den SchülerInnen hoch gestellt und die Fenster werden geschlossen
- Die Toilettenanlagen sind sauber und ordentlich zu verlassen
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume
- Speiseraum
- Der Speiseraum wird in den Essenzeiten nur von den SchülerInnen benutzt, die an der Schulspeisung teilnehmen
- Während des Mittagessens verhalten sich alle SchülerInenn ruhig bleiben auf ihrem Platz
- Nach dem Essen wird der Tisch abgewischt
- Es wird nach Unterrichtsschluss Mittag gegessen oder bei 7 Stunden Unterricht nach der 6. Stunde
- Turnhalle
- Für die Turnhalle gilt eine gesonderte Hallenordnung:
- Die Turnhalle darf nur mit sauberen und abriebfesten Turnschuhen betreten werden
- Vor und nach dem Sportunterricht begeben sich die Schüler sofort in die Bewegungspause oder in den Unterricht
- Betriebsfremde Personen
- Betriebsfremde Personen melden sich im Sekretariat
- Das betrifft auch Jugendliche aus anderen Einrichtungen
- Der Aufenthalt auf dem Schulhof von betriebsfremden Personen ist nicht gestattet
- Nach dem Unterricht
- Nach Unterrichtsschluss verlassen alle SchülerInnen umgehend das Schulgelände
- Danach ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände untersagt
Auf Beschluss der Schulkonferenz:
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung müssen die SchülerInnen mit pädagogischen und schulischen Ordnungsmaßnahmen bis hin zum Schulausschluss rechnen. Zudem können als pädagogische Erziehungsmaßnahme ein beaufsichtigter Einsatz auf dem Schulgelände oder im Schulgebäude angeordnet werden.